Leihmutterschaft in Armenien
Die Leihmutterschaft ist in Armenien absolut legal!
Armenien ist eines der wenigen Länder in der Welt, in dem das Gesetz die Nutzung reproduktiver Technologien im Rahmen der Verfahren zur Unfruchtbarkeitsbehandlung reguliert (besonders Leihmutterschaft und Eizellspende).
Die Gesetze rund um die Leihmutterschaft in Armenien sind sehr flexibel und komfortabel für werdende Eltern.
Die Leihmutterschaft ist in Armenien absolut legal. Nach der Geburt des Babys, wird die Geburtsurkunde direkt auf den Namen des Ehepaares ausgestellt welche durch eine Leihmutter Eltern geworden sind. Gemäß den armenischen Leihmutterschaftsgesetzen wird der Name der Leihmutter auf der Geburtsurkunde nirgendwo aufgenommen. Als gesetzliche und anerkannte Mutter und Vater werden die Patienten von SURROGAN namentlich in der Geburtsurkunde aufgenommen.
Leihmütter müssen auch vor der Teilnahme an einem Leihmutterprogramm alle medizinischen Gesetze einhalten, eine ausgezeichnete Gesundheit sowie mindestens ein Kind haben.
Durch die direkte Eintragung in der Geburtsurkunde wird das Ausstellen eines Baby-Reisepasses in der jeweiligen Botschaft in Armenien nur noch zur Formsache. Nach wenigen Tagen reisen dann gemeinsam die neu gewordenen Eltern mit Ihrem Baby aus Armenien in Ihre Heimat aus.